Allgemeine Auftragsbedingungen

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1. Zweck; Verhältnis zu anderen Verträgen. Diese Bestellung („Bestellung") wird vereinbart zwischen der Red Hat-Gesellschaft, die die Bestellung aufgibt („Red Hat"), und dem hierin angegebenen Lieferanten ("Anbieter") und sie umfasst die Lizenz für Software bzw. den Erwerb von materiellen Gütern („Produkten") und/oder Dienstleistungen („Dienstleistungen"). Der Anbieter akzeptiert diese Bestellung in der Sprache, in der sie geschrieben ist, und verzichtet auf sein Recht einer Übersetzung in eine andere Sprache, soweit ein solches Recht bestehen sollte. In der hierin verwendeten Form umfassen Produkte, soweit zutreffend, geistiges Eigentum und andere Arbeitsergebnisse, Software, Programme, Computercode, Dokumente und anderes, das vom Anbieter oder dessen Beauftragten oder Subunternehmern im Zusammenhang mit dieser Bestellung für Red Hat entwickelt wurde („Arbeitsleistungen"). Diese Bestellung tritt in Kraft, sobald der Anbieter mit der Erfüllung beginnt oder mit dem Datum der elektronischen oder schriftlichen Bestätigung dieser Bestellung durch den Anbieter, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Alle Bestimmungen oder Bedingungen, die der Anbieter in seiner Bestätigung dieser Bestellung (oder anderer vorgedruckter Formulare des Anbieters oder von Click-Through-Bestimmungen) enthält, sind für Red Hat nur dann bindend, wenn ein bevollmächtigter Vertreter von Red Hat dem ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Wenn diese Bestellung als Anerkennung eines Angebotes oder Gegenangebotes des Anbieters durch Red Hat gilt, steht diese Anerkennung unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Anbieter alle Bestimmungen dieser Bestellung anerkennt, inklusive der Bestimmungen, die das Angebot oder Gegenangebot des Anbieters ergänzen oder abändern. Die Allgemeinen Bedingungen dieser Bestellung bilden die vollständige und verbindliche Vereinbarung zwischen Red Hat und dem Anbieter, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Vereinbarung („Vereinbarung") getroffen, die zum Datum dieser Bestellung in Kraft tritt und sich auf die im Rahmen dieser Bestellung georderten Dienstleistungen und/oder Produkte bezieht; in diesem Fall treten die Bestimmungen besagter Vereinbarung an die Stelle der Bestimmungen dieser Bestellung.

2. Zahlung; Rechnungen; Steuern. Red Hat wird die in dieser Bestellung festgelegten Beträge zahlen. Sofern von Red Hat nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Zahlungen in US-Dollar zu leisten und verstehen sich exklusive der geltenden Verkaufs-, Nutzungs- und ähnlichen Steuern. Alle derartigen Steuern sind vom Anbieter in der entsprechenden Rechnung gegliedert nach Steuerhoheiten und mit einer ordnungsgemäßen Aufteilung in steuerpflichtige und nicht steuerpflichtige Dienstleistungen und Produkte gesondert aufzuführen und zu kennzeichnen. Mit Ausnahme etwaig strittiger Beträge sind alle von Red Hat geschuldeten Beträge innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Erhalt einer Rechnung durch Red Hat fällig und zahlbar. Alle Rechnungen müssen die folgenden Informationen enthalten: Red Hat-Bestellnummer, Artikelnummer und -beschreibung, Größen, Mengen, Stückpreise und erweiterte Gesamtpreise sowie alle anderen in dieser Bestellung angegebenen Informationen. Red Hat ist nicht verpflichtet, Rechnungen zu bezahlen, die nicht in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Bestellung vorgelegt werden. Die Bezahlung von Rechnungen stellt keine Annahme der Dienstleistungen und/oder Produkte dar und eine Verrechnung mit anderen Beträgen, die der Anbieter Red Hat gemäß dieser Bestellung oder der anwendbaren Red Hat-Bestellung sowie Fehlern, Fehlmengen oder Mängeln der Dienstleistungen und/oder Produkte schuldet, ist möglich. Die Parteien bestätigen und erklären, dass Red Hat das Recht hat, jede anwendbare Steuer von den im Rahmen dieser Bestellung fälligen Zahlungen einzubehalten, sofern dies von einer staatlichen Behörde verlangt wird. Ohne Einschränkung des Vorstehenden kann Red Hat von fälligen Zahlungen für Dienstleistungen und/oder Produkte alle anwendbaren Steuern einbehalten, die bei Red Hat anfallen, wenn diese Dienstleistungen und/oder Produkte Red Hat, einer Red Hat-Tochtergesellschaft und/oder einem verbundenen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Die Parteien arbeiten in gutem Glauben zusammen, um als Folge von grenzüberschreitenden Transaktionen eintretende nachteilige Steuerfolgen für jede Partei zu minimieren. Allein der Anbieter haftet für Steuern, Veranlagungen und Abgaben auf sein eigenes Einkommen, auf gemietete oder gekaufte Immobilien, Ausrüstungen und Software sowie für alle Steuern, die von einer Steuerbehörde auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene gefordert oder auferlegt werden.

3. Versand von Produkten; Lieferanforderungen für Software.

3.1 Dieser Artikel 3.1 gilt für die Lieferung von Produkten durch den Anbieter, bei denen es sich nicht um Software oder Arbeitsleistungen handelt. Der Anbieter versendet alle Produkte FCA (Incoterms 2020®). Bis zum Eingang der Produkte bei der von Red Hat angegebenen Lieferadresse von Red Hat gemäß Artikel 4 (Inspektion; Abnahme) trägt der Anbieter das Verlustrisiko für die Produkte. Der Anbieter ist für alle Versandgebühren, die erhobenen Zölle und die anderen Kosten für den Versand der Produkte verantwortlich. Das Eigentumsrecht an den Waren geht vorbehaltlich Artikel 4 (Inspektion; Abnahme) mit der Abnahme durch Red Hat an der angegebenen Lieferadresse vom Anbieter auf Red Hat über. Bis zum Übergang des Eigentums auf Red Hat trägt der Anbieter die Verantwortung für die ordnungsgemäße Versicherung dieser Produkte (auch während des Transports). Der Anbieter (a) leistet die in dieser Bestellung angegebenen Zusicherungen und Freistellungen; und (b) tritt hiermit die für die Produkte geltenden Zusicherungen und Freistellungen von Drittherstellern und Lizenzgebern an Red Hat ab und stimmt zu, diese an Red Hat abzutreten und weiterzugeben. Red Hat nimmt Nachnahmelieferungen nicht an. Alle Produkte sind in einer Weise zu verpacken, zu kennzeichnen, zu etikettieren und auf eine andere Weise für den Versand vorzubereiten, die den Gepflogenheiten guter Handelspraxis, den Anforderungen des Ursprungslandes an die Kennzeichnung und allen für gewöhnliche Spediteure geltenden Vorschriften entspricht; dies geschieht so, dass eine Beschädigung der Produkte während des Transports angemessen verhindert wird. Eine Handelsrechnung mit den entsprechenden Werten, Ursprungsländern und Beschreibungen ist vorzulegen, die ausreichend detailliert sind, um die Kategorisierung jedes in der Sendung enthaltenen Produkts zu überprüfen. Allen Produktsendungen sind Packlisten mit einer Angabe des Inhalts beizufügen. Red Hat haftet für Bearbeitungsgebühren im Zusammenhang mit Verpackung, Umhüllung, Taschen, Behältern, Rollen oder anderen Kosten (einschließlich Versicherungskosten vor Eigentumsübergang der Produkte an Red Hat) nur dann, wenn dies hierin ausdrücklich so festgelegt ist. Der Anbieter muss (x) sich nach besten Kräften bemühen, die anwendbaren Sicherheitsempfehlungen für die Lieferkette einzuhalten, die von den zuständigen Regierungen und Organisationen für Industriestandards herausgegeben werden, und (y) Red Hat oder ihrem Beauftragten auf Wunsch unverzüglich alle Informationen oder Unterlagen zur Verfügung stellen, die Red Hat benötigt, um die anwendbaren Import- und Exportgesetze, Vorschriften und Verwaltungsanforderungen zu erfüllen.

3.2 Dieser Artikel 3.2 gilt für die Lieferung von Softwareprodukten durch den Anbieter Der Anbieter liefert oder stellt Red Hat spätestens bis zum Beginn der im entsprechenden Red Hat-Auftrag oder der Bestellung angegebenen Lizenzperiode und ausschließlich in elektronischer Form alle Softwareprodukte, Lizenzschlüssel, Zugangs- oder Aktivierungsinformationen sowie alle damit verbundenen Dokumentationen, Benutzerhandbücher und anderen relevanten Spezifikationen zur Verfügung, die der Anbieter veröffentlicht („Dokumentation"). Der Anbieter liefert oder stellt Red Hat alle Updates, Upgrades, Erweiterungen und Korrekturen für die Softwareprodukte zusammen mit allen Dokumentationsupdates ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung, und zwar spätestens bis zu dem Datum, an dem diese Updates, Upgrades, Erweiterungen oder Korrekturen für die anderen Kunden des Anbieters kommerziell verfügbar gemacht werden.

4. Inspektion; Abnahme. Dienstleistungen und/oder Produkte werden in Übereinstimmung mit den Spezifikationen und Bedingungen dieser Bestellung bereitgestellt. Alle Dienstleistungen und/oder Produkte werden nach Wahl von Red Hat von ihr geprüft; die Parteien vereinbaren jedoch, dass Red Hat nicht verpflichtet ist, eine solche Prüfung und Bewertung durchzuführen. Wenn Dienstleistungen und/oder Produkte nicht mit dieser Bestellung übereinstimmen, wird der Anbieter, unverzüglich nach entsprechender Benachrichtigung durch Red Hat, auf Kosten des Anbieters diese nicht konformen Dienstleistungen und/oder Produkte ersetzen oder korrigieren. Wenn der Anbieter nach Aufforderung durch Red Hat nicht umgehend alle nicht konformen Dienstleistungen und/oder Produkte ersetzt oder korrigiert, kann Red Hat nach eigenem Ermessen und unbeschadet anderer Rechtsmittel, die Red Hat zur Verfügung stehen, (a) den Anbieter schriftlich anweisen, alle von Red Hat in Bezug auf diese Dienstleistungen und/oder Produkte gezahlten Vergütungen innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Aufforderung durch Red Hat zu erstatten, (b) auf Kosten des Anbieters Dritte damit beauftragen, die nicht konformen Dienstleistungen bzw. Produkte erneut zu erbringen, zu reparieren, zu ersetzen oder ihre Konformität auf andere Weise wieder herzustellen, (c) diese Bestellung wegen Nichterfüllung durch den Anbieter kündigen, woraufhin der Anbieter unverzüglich alle von Red Hat für diese nicht konformen Dienstleistungen und/oder Produkte gezahlten Beträge zurückerstattet, oder (d) solche nicht konformen Dienstleistungen und/oder Produkte vorbehaltlich einer dem Grad der Nichterfüllung entsprechenden Preisminderung annehmen.

5. Gewährleistungen.

5.1 Allgemein. Der Anbieter sichert zu und gewährleistet, dass: (a) er die volle Befugnis und Vollmacht hat, diese Bestellung anzunehmen und seine Verpflichtungen aus dieser Bestellung zu erfüllen; (b) keine Verfahren oder Streitfälle gegen den Anbieter anhängig sind oder ihm angedroht werden, die seine Fähigkeit beeinträchtigen würden, seine Verpflichtungen aus dieser Bestellung zu erfüllen; (c) die Annahme und Erfüllung dieser Bestellung nicht gegen die Bedingungen anderer Vereinbarungen oder Verträge oder rechtlicher Verpflichtungen verstößt; und (d) er die anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten wird, zu denen unter anderem alle anwendbaren Exportkontroll- und Importgesetze und -vorschriften (ob in den Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäischen Union oder anderswo) zählen.

5.2 Dienstleistungen; Produkte. Der Anbieter sichert zu und garantiert, dass: (a) die Produkte und Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Industriestandards und anwendbaren Exportkontroll- und Importgesetzen und -vorschriften (ob in den Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäischen Union oder anderswo) bereitgestellt werden; (b) die Produkte mit uneingeschränktem und marktfähigem Rechtsanspruch, frei von Pfandrechten und anderen Belastungen übertragen werden; (c) der Anbieter das Recht hat, die Rechteeinräumung und Lizenzen in Bezug auf die Güter vorzunehmen bzw. zu erteilen, ohne dass dafür irgendwelche Zustimmungen eingeholt werden müssen; (d) er die Dienstleistungen ordnungsgemäß und nach den Regeln der Kunst durch qualifiziertes Fachpersonal in Übereinstimmung mit Industriestandards und dieser Bestellung erbringt; (e) die Produkte und Dienstleistungen frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und den Bedingungen dieser Bestellung entsprechen; (f) jede gelieferte Software und Hardware zusammen mit der zugehörigen Software- und/oder Hardwaredokumentation, den Benutzerhandbüchern und anderen relevanten Spezifikationen zur Verfügung gestellt wird, wie sie vom Anbieter, Lizenzgeber oder ggf. vom Hersteller veröffentlicht werden; (g) die Produkte und Dienstleistungen keine Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken, Lizenzen, Patente oder anderen Rechte am geistigen Eigentum Dritter verletzen oder missbräuchlich nutzen; und (h) die Produkte weder böswillige oder versteckte Mechanismen noch irgendwelchen Code enthalten, durch die die Produkte oder das Eigentum von Red Hat beschädigt, verändert oder auf andere Weise beeinträchtigt werden, die sich nachteilig auf Red Hat, ihre Kunden und/oder auf andere Dritte auswirken könnten. Für den Fall, dass der Anbieter gegen eine der hierin festgelegten Zusicherungen verstößt, kann Red Hat nach eigenem Ermessen und unbeschadet anderer Red Hat zur Verfügung stehender Rechtsmittel wahlweise: (w) den Anbieter schriftlich anweisen, alle von Red Hat in Bezug auf diese Produkte und/oder Dienstleistungen gezahlten Vergütungen innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Benachrichtigung durch Red Hat zu erstatten, (x) auf Kosten des Anbieters Dritte damit beauftragen, die nicht konformen Produkte und/oder Dienstleistungen (je nach Fall) erneut zu erbringen, zu reparieren, zu ersetzen oder ihre Konformität auf andere Weise wieder herzustellen, (y) diese Bestellung (ganz oder teilweise) gemäß Artikel 7 (Kündigung) kündigen und/oder (z) die Nichtkonformität vorbehaltlich einer dem Grad der Nichterfüllung entsprechenden Preisminderung annehmen.

6. Rechte am geistigen Eigentum

6.1 Bestehende Rechte am geistigen Eigentum. Jede Partei behält alle Rechte, Ansprüche und Anteile an ihrem jeweils bestehenden geistigen Eigentum. Der Anbieter erklärt sich bereit, alles bestehende geistige Eigentum, das in einer seiner Arbeitsleistungen aus dieser Bestellung oder anderweitig enthalten ist, schriftlich und im voraus an Red Hat zu melden. Für die Zwecke dieser Bestellung bezeichnet der Begriff „Bestehendes geistiges Eigentum" alle weltweiten Rechte am geistigen Eigentum für Technologien, Know-how, Software, Daten, Ideen, Formeln, Verfahren, Diagramme, vertrauliche Informationen und anderen Materialien oder Informationen, die (a) zum Datum des Inkrafttretens Eigentum oder unter der Kontrolle einer der Parteien sind oder (b) von einer der Parteien außerhalb des Geltungsbereichs dieser Bestellung entwickelt wurden.

Eigentums- und Lizenzrechte.

  1. Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieses Artikels 6.2 erteilt der Anbieter Red Hat hiermit eine weltweite, unwiderrufliche, nicht ausschließliche, übertragbare, unbefristete, bezahlte und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der anwendbaren Software und des anderen geistigen Eigentums, die ganz oder teilweise als Dienstleistungen und/oder Produkte bereitgestellt werden.
  2. Alle Rechte, Ansprüche, Anteile und geistiges Eigentum jeglicher Art (insbesondere Patente, Urheberrechte und Geschäftsgeheimnisse) an den Arbeitsleistungen, gehören mit Ausnahme des darin enthaltenen vorhandenen geistigen Eigentums des Anbieters allein und ausschließlich Red Hat, und der Anbieter tritt hiermit dieses geistige Eigentum (mit Ausnahme des vorhandenen geistigen Eigentums des Anbieters) an Red Hat ab und erklärt sein Einverständnis, es an Red Hat abzutreten.
  3. Soweit vorhandenes geistiges Eigentum des Anbieters in oder als Teil einer Arbeitsleistung enthalten ist, gewährt der Anbieter Red Hat hiermit ein nicht-exklusives, unwiderrufliches, unbefristetes, weltweites, gebührenfreies, übertragbares, unterlizenzierbares Recht, das vorhandene geistige Eigentum des Anbieters in Verbindung mit der Nutzung dieser Arbeitsleistung durch Red Hat herzustellen, zu nutzen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren, zu modifizieren, zu unterstützen, zu betreiben, zu kopieren, weiterzugeben, zur Verfügung zu stellen, auszuführen, zu veröffentlichen und anzuzeigen.
  4. Für den Fall, dass die Arbeitsleistungen geistiges Eigentum Dritter enthalten, muss der Anbieter Red Hat die gleichen Rechte in Bezug auf dieses geistige Eigentum Dritter verschaffen, wie sie in Artikel 6.2(c) für vorhandenes geistiges Eigentum des Anbieters festgelegt sind, und diese Rechte unter für Red Hat akzeptablen Bedingungen an Red Hat abtreten.
  5. Sofern nicht im entsprechenden Auftrag oder der Bestellung anderweitig bestimmt, sind der Zugriff auf Softwareprodukte und deren Nutzung von einer unbegrenzten Anzahl gleichzeitiger Nutzer, auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern, Servern, Systemen, Netzwerken und/oder anderen Umgebungen oder Geräten und/oder an einer unbegrenzten Anzahl von Standorten in beliebigen Regionen gestattet, und der Zugriff auf solche Softwareprodukte sowie deren Nutzung und Übertragung auf allen Computern, Servern, Systemen, Netzwerken und anderen Umgebungen und Geräten erlaubt, die Red Hat oder ihren verbundenen Unternehmen gehören bzw. die von ihnen geleast, kontrolliert oder anderweitig verwendet werden. Neben dem Zugriff auf die Softwareprodukte in Entwicklungsumgebungen, Testumgebungen, Backup- und Disaster Recovery-Umgebungen (zusätzlich zu den Produktionsumgebungen) ist es zulässig, sie dort zu kopieren und zu verwende.

6.3 Werkleistungen (Work for Hire); weitere Zusicherungen. Vorbehaltlich Artikel 6.2 (Eigentums- und Lizenzrechte) wird Folgendes vereinbart: (a) Die Arbeitsleistungen gelten gemäß den anwendbaren Urheberrechtsgesetzen als Werkleistungen, und (b) in dem Maße, in dem Red Hat nicht alle Rechte, Ansprüche und Anteile an den Arbeitsleistungen empfängt, überträgt der Anbieter hiermit alle Rechte, Ansprüche und Anteile an diesen Arbeitsleistungen kostenlos an Red Hat. Der Anbieter wird umgehend alle Dokumente unterzeichnen und anderweitige Unterstützung leisten, wenn Red Hat dies vernünftigerweise verlangt, um Patente, Urheberrechte, Rechte an Halbleitertopographien, Rechte an Geschäftsgeheimnissen und andere rechtliche Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeitsleistungen zu erhalten und durchzusetzen. Der Anbieter verzichtet für alle Arbeitsleistungen unwiderruflich auf alle Urheberpersönlichkeitsrechte und alle Rechte am geistigen Eigentum. Der Anbieter verfügt über eine Lizenz oder andere Rechte zur Nutzung der Arbeitsleistungen nur insoweit, als dies zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Bestellung und der entsprechenden Red Hat-Bestellung notwendig ist. Der Anbieter stimmt zu: (x) Red Hat in jeder von Red Hat gewünschten angemessenen Weise auf Kosten des Anbieters zu unterstützen, um alle von Red Hat als angemessen erachteten Rechte am geistigen Eigentum und alle gesetzlichen Rechte in und an den Arbeitsleistungen zu schützen und zu verteidigen; und (y) alle Arbeitsleistungen als vertrauliche Informationen (wie unten definiert) zu behandeln. Der Anbieter erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, die Eigentumsrechte von Red Hat an den Arbeitsleistungen weder direkt noch indirekt anzufechten. Der Anbieter verpflichtet sich, in alle Vereinbarungen mit Mitarbeitern, unabhängigen Auftragnehmern und Subunternehmern entsprechende Bestimmungen aufzunehmen und durchzusetzen, um die Exklusivität des Eigentums von Red Hat an den Arbeitsleistungen und den Schutz vertraulicher Informationen gemäß diese Bestellung zu gewährleisten.

7. Kündigung. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen kann Red Hat diese Bestellung jederzeit und ohne Zahlung einer Strafe ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Anbieter in gravierender Weise gegen diese Bestellung verstößt oder wenn Red Hat im Zusammenhang mit einem Ereignis höherer Gewalt eine Mitteilung des Anbieters gemäß Artikel 11 (Verschiedenes) erhält. Darüber hinaus kann Red Hat diese Bestellung ohne Angabe von Gründen sofort ganz oder teilweise kündigen. Die Kündigung wird durch schriftliche Mitteilung wirksam. Wenn Red Hat aus irgendeinem Grund kündigt, besteht ihre einzige Verpflichtung oder Haftung darin, für diejenigen vor dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung gelieferten und von Red Hat abgenommenen Produkte und/oder Dienstleistungen zu zahlen, die vom Anbieter zur angemessenen Zufriedenheit von Red Hat vereinbarungsgemäß erbracht wurden. Der Anbieter wird Red Hat umgehend alle im Rahmen dieser Bestellung im voraus gezahlten Vergütungen zurückerstatten, die für Dienstleistungen oder Produkte geleistet wurden, die von Red Hat nicht abgenommen oder nicht zur angemessenen Zufriedenheit von Red Hat erbracht wurden.

8. Haftungsbegrenzung.

8.1 SCHADENSOBERGRENZE. VORBEHALTLICH ARTIKEL 8.3 (AUSSCHLÜSSE) DARF DIE KUMULIERTE GESAMTHAFTUNG AUS DER VORLIEGENDEN BESTELLUNG KEINESFALLS FOLGENDE GRENZEN ÜBERSCHREITEN: (A) IN BEZUG AUF RED HAT DIE BETRÄGE, DIE IM RAHMEN DIESER BESTELLUNG AN DEN ANBIETER GEZAHLT WURDEN UND ZAHLBAR SIND; ODER (B) IN BEZUG AUF DEN ANBIETER DAS GRÖSSERE VON ENTWEDER DEM ZWEIFACHEN (2) DER BETRÄGE, DIE IM RAHMEN DIESER BESTELLUNG AN DEN ANBIETER GEZAHLT WURDEN UND ZAHLBAR SIND, UND EINE MILLION DOLLAR (1.000.000 USD). DIE VORSTEHENDEN BEGRENZUNGEN GELTEN IN DEM NACH GESETZ HÖCHSTZULÄSSIGEN UMFANG.

8.2 HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR BESTIMMTE SCHÄDEN. VORBEHALTLICH ARTIKEL 8.3 (AUSSCHLÜSSE), HAFTET KEINE DER BEIDEN PARTEIEN IN IRGENDEINEM FALL FÜR SPEZIELLE, INDIREKTE, BEILÄUFIGE, MITTELBARE ODER FÜR FOLGE- UND STRAFSCHÄDEN UND/ODER FÜR ENTGANGENE GEWINNE, FUNKTIONSSTÖRUNGEN, VERZÖGERUNGEN, VERLORENE EINSPARUNGEN, UMSATZVERLUSTE, ERWARTETE GEWINNE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER SONSTIGES, SELBST WENN DIE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE VORSTEHENDEN BEGRENZUNGEN GELTEN IN DEM NACH GESETZ HÖCHSTZULÄSSIGEN UMFANG. AUßERDEM HAFTET RED HAT IN KEINEM FALL FÜR ANSPRÜCHE DRITTER:

8.3 AUSSCHLÜSSE. DIE IN DEN ARTIKELN 8.1 (SCHADENSOBERGRENZE) UND 8.2 (HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR BESTIMMTE SCHÄDEN) ANGEGEBENEN BEGRENZUNGEN GELTEN FÜR FOLGENDES NICHT: (A) VERLETZUNGEN AM KÖRPER ODER SCHÄDEN AN PERSÖNLICHEM SACHVERMÖGEN, DIE DIREKT DURCH FAHRLÄSSIGKEIT, BETRUG ODER VORSATZ EINER PARTEI VERURSACHT WERDEN; (B) FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES ANBIETERS GEMÄSS ARTIKEL 9 (VERSICHERUNG; HAFTUNGSFREISTELLUNG); (C) VERLETZUNG VON ARTIKEL 10.1 (VERTRAULICHKEIT) DURCH EINE DER PARTEIEN; (D) VERSTOSS DES ANBIETERS GEGEN ARTIKEL 10.2 (DATENSICHERHEIT); (E) SCHÄDEN IN BEZUG AUF ODER AUS SICHERHEITSVERLETZUNGEN (GEMÄSS DEFINITION WEITER UNTEN) UND/ODER DATENVERLUST; ODER (F) ANSPRÜCHE IN BEZUG AUF ARTIKEL 6 (RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM)..

9. Versicherung; Haftungsfreistellung. Der Anbieter muss auf eigene Kosten eine angemessene und ausreichende Versicherung bei einer angesehenen Versicherungsgesellschaft abschließen und aufrechterhalten, um die im Rahmen dieser Bestellung vorgesehenen Aktivitäten des Anbieters zu versichern. Zur Klarstellung: Der Abschluss einer Versicherung und die darin vereinbarten Selbstbehalte schränken die Haftung des Anbieters nicht ein und befreien den Anbieter nicht von seiner Haftung oder finanziellen Verantwortung aus dieser Bestellung oder dem anwendbaren Red Hat-Auftrag. Auf Verlangen stellt der Anbieter Red Hat Versicherungsbescheinigungen für alle abgeschlossenen Versicherungen zur Verfügung. Der Anbieter stellt Red Hat von jeglicher Haftung sowie von Verlusten, Kosten, Schäden und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten, frei und hält Rad Hat für Ansprüche schadlos, die sich aus Forderungen oder Ansprüchen Dritter gegen Red Hat im Zusammenhang mit Handlungen des Anbieters wie unter anderem der Erfüllung oder Nichterfüllung gemäß dieser Bestellung ergeben. Ohne das Vorstehende einzuschränken gilt Folgendes: Wenn die Nutzung der im Rahmen dieser Bestellung bereitgestellten Dienstleistungen oder Produkte durch Red Hat verboten wird oder wenn ein solches Verbot droht, ist der Anbieter nach Ermessen von Red Hat verpflichtet: (a) Red Hat das Recht zu beschaffen, die Dienstleistungen oder Produkte weiterhin in der durch diese Bestellung vorgesehenen Weise zu nutzen; oder (b) die Dienstleistungen oder Produkte zu ersetzen oder so zu modifizieren, dass die Nutzung durch Red Hat nicht rechtsverletzend wirkt; dies unter der Voraussetzung, dass besagter Ersatz und besagte Modifikation funktionell gleichwertig zum Original ist und alle Spezifikationen weiterhin erfüllt werden. Für modifizierte oder ersetzte Dienstleistungen und Produkte gelten die hierin angegebenen Entschädigungsverpflichtungen.

10. Vertraulichkeit; Datensicherheit.

10.1 Vertraulichkeit. Beide Parteien erklären Folgendes: (a) Vertrauliche Informationen der anderen Partei dürfen nur so weit verwendet werden, wie dies nach billigem Ermessen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Bestellung erforderlich ist, und im Fall von Red Hat nur so weit, wie es zur Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieser Bestellung erforderlich ist; (b) Jede Partei wendet für den Schutz der vertraulichen Informationen der anderen Partei die gleiche Sorgfalt wie für den Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art, jedoch in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt an; (c) Die vertraulichen Informationen der anderen Partei dürfen nur an Mitarbeiter, Beauftragte, verbundene Unternehmen und Auftragnehmer sowie an Rechnungsprüfer und Rechtsberater weitergegeben werden, bei denen ein Informationsbedarf vorliegt und die schriftlich (oder beruflich) verpflichtet sind, die Informationen vertraulich zu behandeln und dabei Vertraulichkeitsstandards anzuwenden, die nicht weniger restriktiv als die in dieser Bestellung geforderten sind; und (d) Der Empfänger informiert die offenbarende Partei unverzüglich über jeden tatsächlichen oder vermuteten Verlust oder unbefugten Gebrauch, jede Weitergabe oder jeden Zugriff auf die vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei und er ergreift unverzüglich alle von der offenbarenden Partei nach billigem Ermessen geforderten Maßnahmen, um diesen Verlust und unbefugten Gebrauch, die Weitergabe oder den Zugriff zu begrenzen, zu stoppen oder anderweitig zu verhindern. Als „Vertrauliche Informationen" werden alle Informationen bezeichnet, die entweder von Red Hat oder vom Anbieter während der Laufzeit dieser Bestellung an die andere Partei weitergegeben werden, und die: (w) als „vertraulich" oder ähnlich gekennzeichnet sind; (x) sofern mündlich weitergegeben, zum Zeitpunkt der Weitergabe eindeutig als vertraulich bezeichnet werden; (y) von ihrer Natur her für den Offenbarenden vertraulich sind (z. B. Geschäftspläne, Finanzprognosen, Kundenlisten usw.), was der Empfänger weiß oder nach billigem Ermessen wissen muss oder (z) personenbezogene Daten (gemäß Definition weiter unten) enthalten. Als vertraulich gelten keine Informationen, die: (i) der Öffentlichkeit ohne Verstoß gegen diese Bestellung allgemein zugänglich sind oder später allgemein zugänglich werden (unter der Voraussetzung, dass die von Red Hat weitergegebenen personenbezogene Daten nicht unter diese Ausnahme fallen); (ii) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die offenbarende Partei bekannt sind oder sich im Besitz des Empfängers befinden, was durch zeitnahe Belege angemessen nachgewiesen wird; (iii) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne dass die vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei dafür verwendet wurden, was durch zeitnahe Belege angemessen nachgewiesen wird; (iv) dem Empfänger rechtmäßig bekannt sind oder ohne Einschränkung aus einer Quelle zur Verfügung gestellt wurden, die das gesetzliche Recht zur Weitergabe der Informationen hat; oder (v) als Softwarecode in Objekt- oder Quellform gelten, der unter einer Open-Source-Lizenz lizenziert ist. Dem Empfänger ist es nicht untersagt, einer durch geltendes Recht vorgeschriebenen Weitergabe nachzukommen, wenn (I) er die offenbarende Partei, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist, im voraus über die Weitergabepflicht informiert, um so der offenbarenden Partei angemessene Gelegenheit zu bieten, der erforderlichen Weitergabe zu widersprechen und eine einstweilige Verfügung oder andere geeignete Rechtsmittel zu erwirken, (II) er mit der offenbarenden Partei (auf Kosten der offenbarenden Partei) bei diesen Bemühungen in angemessener Weise kooperiert und (III) er nur so viel vertrauliche Informationen weitergibt, wie unbedingt erforderlich ist, um dem geltenden Recht nachzukommen. Innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ablauf oder Kündigung dieser Bestellung, stellt der Anbieter Red Hat eine schriftliche Bestätigung zur Verfügung, dass er die vertraulichen Informationen von Red Hat (einschließlich aller Materialien, die vertrauliche Informationen von Red Hat enthalten, darauf verweisen oder basieren) und alle Materialien, die Red Hat dem Anbieter zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht hat (unabhängig davon, ob diese Materialien dem Schutz des geistigen Eigentums unterliegen), verlässlich vernichtet oder zurückgegeben hat. Wenn die offenbarende Partei der Ansicht ist, dass der Empfänger (oder ein Angestellter, Bevollmächtigter, ein verbundenes Unternehmen, Auftragnehmer, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsbeistand des Empfängers) gegen diesen Artikel 10.1 verstoßen hat (oder verstoßen könnte), kann die offenbarende Partei zusätzlich zu allen anderen gesetzlich verfügbaren Rechten und Rechtsmitteln eine einstweilige Verfügung beantragen, um die unbefugte Nutzung oder Weitergabe zu unterbinden.

10.2 Datensicherheit. In diesem Dokument bezeichnet der Begriff „Personenbezogene Daten" alle Informationen in Bezug auf natürliche Personen, durch die sie – direkt oder indirekt – identifiziert werden kann, insbesondere durch Bezugnahme auf ein Identifikationsmerkmal wie einen Namen, eine Identifikationsnummer, Standortdaten, ein Online-Identifikationsmerkmal oder auf einen oder mehrere Faktoren, die sich auf die körperliche, physiologische, genetische, mentale, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität dieser natürlichen Person beziehen, oder er bezeichnet andere Informationen, die gemäß anwendbarem Recht oder Verordnung als personenbezogen gelten. Der Anbieter sichert zu und gewährleistet, dass er bei der Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten allen anwendbaren Gesetze einhalten wird, zu denen ohne Einschränkung die anwendbaren Datenschutzgesetze zählen, und dass er sich im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten nicht an Aktivitäten beteiligt, durch die Red Hat gegen anwendbares Recht oder gegen Vorschriften verstößt oder die auf andere Weise dazu führen würden, dass Red Hat gegen anwendbares Recht oder gegen Vorschriften verstößt. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich in dem Umfang, wie es zur Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieser Bestellung erforderlich ist, und der Anbieter bestätigt, dass es ihm untersagt ist, personenbezogene Daten für andere Zwecke zu speichern, zu verwenden oder offenzulegen. Der Anbieter implementiert und unterhält ein Programm zur Erkennung und Steuerung von tatsächlicher, angedrohter oder vermuteter versehentlicher oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust, Veränderung und Weitergabe personenbezogener Daten sowie des unbefugten Zugriffs auf solche Daten (jeder solche Vorfall wird als „Sicherheitsverletzung" bezeichnet). Im Falle einer Sicherheitsverletzung oder im Fall, dass der Anbieter eine Sicherheitsverletzung vermutet, wird der Anbieter: (a) Red Hat umgehend telefonisch oder persönlich benachrichtigen und unverzüglich schriftlich nachfassen; (b) umgehend Maßnahmen ergreifen, um jede weitere Sicherheitsverletzung zu verhindern (einschließlich aller weiteren Auswirkungen der bestehenden oder vermuteten Sicherheitsverletzung); (c) mit Red Hat und ggf. den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, um den Sicherheitsverstoß zu untersuchen und zu beheben, und hierzu Red Hat unter anderem bei der Benachrichtigung aller Dritten unterstützen, die eine solche Benachrichtigung benötigen; und (d) bei Bedarf und auf Anweisung von Red Hat auf Kosten des Anbieters Überwachungsdienste bereitstellen. Der Anbieter gewährt Red Hat im Zusammenhang mit einer Sicherheitsverletzung sofortigen Zugang zu solchen Aufzeichnungen, die Red Hat berechtigt verlangt; dies geschieht unter der Voraussetzung, dass der Anbieter nicht verpflichtet ist, Red Hat Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen, die anderen Kunden des Anbieters gehören oder die Sicherheit dieser Kunden gefährden.

11. Schlussbestimmungen. Der Anbieter ist allein verantwortlich für die Überwachung, Leitung, Kontrolle und Vergütung seines Personals und seiner Auftragnehmer, und Red Hat übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für das Personal des Anbieters oder seine Auftragnehmer. Bei der Erbringung von Dienstleistungen an den von Red Hat benannten Standorten müssen der Anbieter und seine Mitarbeiter und Auftragnehmer alle relevanten Richtlinien und Verfahren von Red Hat einhalten, während sie sich an diesen Standorten befinden; dies schließt Richtlinien und Verfahren in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Sicherheit und Datenschutz ein. Der Anbieter veranlasst seine Beauftragten und Subunternehmer und verpflichtet sich selbst zur Einhaltung aller Standards, die im Verhaltenskodex für Lieferanten von Red Hat (Red Hat Supplier Code of Conduct) festgelegt sind, der unter https://www.redhat.com/en/about/code-of-conduct (einschließlich aller Nachfolger-Websites) verfügbar ist. Zusätze oder Änderungen diese Bestellung bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform und müssen von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet sein. Ein Verzicht auf eine Bestimmung oder Bedingung bedarf für seine Gültigkeit der Schriftform und muss von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet sein; er ist stets auf die konkrete Situation beschränkt, in der er erfolgt. Mit der Einschränkung, dass Red Hat diese Bestellung an eine Tochtergesellschaft abtreten darf und dass jede Partei diese Bestellung im Rahmen einer Fusion oder eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte dieser Partei an einen Rechtsnachfolger oder Erwerber ohne schriftliche Genehmigung abtreten darf, kann diese Bestellung von jeder Partei nur mit schriftlicher Genehmigung der anderen Partei abgetreten werden, die jedoch nicht ohne triftigen Grund verweigert oder verzögert werden darf. Der Anbieter wird korrekte und leserliche Aufzeichnungen in englischer Sprache über die Dienstleistungen und/oder Produkte führen, die während der Laufzeit dieser Bestellung und für einen Zeitraum von nicht weniger als sechs (6) Jahren danach oder für einen Zeitraum, der durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben ist, zur Verfügung gestellt werden. Während des vorgenannten Zeitraums hat Red Hat das Recht, während der normalen Geschäftszeiten des Anbieters eine Prüfung dieser Aufzeichnungen durchzuführen, um die Einhaltung der Anforderungen dieser Bestellung durch den Anbieter zu kontrollieren. Sowohl Red Hat als auch der Anbieter sind für ihre eigenen Kosten und Aufwendungen in Verbindung mit einer solchen Prüfung mit der Einschränkung verantwortlich, dass der Anbieter, sofern die Prüfung ergibt, dass er in wesentlichen Punkten gegen diese Bestellung verstoßen hat, alle angemessenen Kosten und Aufwendungen trägt, die Red Hat bei der Durchführung der Prüfung entstehen. Der Anbieter wird alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften, insbesondere alle anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze und -vorschriften, wie z. B. den U.S. Foreign Corrupt Practices Act und den U.K. Bribery Act, einhalten und sich nicht an Verhaltensweisen beteiligen, die Red Hat dazu veranlassen würden, gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift zu verstoßen. Der Anbieter sichert zu und gewährleistet, dass keiner seiner leitenden Angestellten, Verwaltungsräte oder Vorstandsmitglieder (oder Mitglieder eines vergleichbaren Leitungsorgans) sowie deren jeweils unmittelbaren Familienangehörigen („unmittelbare Familie") ein Beamter oder öffentlicher Amtsträger sind, und dass er darüber hinaus, falls eine dieser Personen oder ihre jeweils unmittelbaren Familienangehörigen Beamte oder öffentliche Amtsträger werden, Red Hat gemäß den Bedingungen dieser Bestellung unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis setzen wird. Keine der Parteien haftet für Nichterfüllung oder Verzug der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Bestellung, wenn dies aufgrund von Ursachen, Ereignissen oder Umständen passiert, die sich der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei entziehen und die Erfüllung im Rahmen dieser Bestellung unmöglich machen; hierzu gehören unter anderem Ereignisse höherer Gewalt, Brände, Unfälle; Überschwemmungen; Kriege; Epidemien, Pandemien oder andere ähnliche Seuchenausbrüche; Quarantäneanordnungen; Embargos und andere staatliche Handlungen (einschließlich deren Einhaltung); Erdbeben; terroristische Taten; die Zerstörung von Produktionsanlagen; Aufruhr oder Aufstände (solche Ursachen, Ereignisse oder Umstände sind ein „Ereignis höherer Gewalt"); dies jedoch mit der Einschränkung, (a) dass die Partei, die ihre Verpflichtungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht oder nur verspätet erfüllen kann, die andere Partei unverzüglich schriftlich über die erwartete Nichterfüllung oder den Verzug zusammen mit einem angemessen detaillierten Abhilfeplan informiert (einschließlich angemessener Informationen dazu); und (b) dass wenn der Anbieter die betroffene Partei ist, (i) er auf Verlangen von Red Hat alle im voraus bezahlten Vergütungen, die den Verpflichtungen des betroffenen Anbieters entsprechen, zurückerstattet oder dass Red Hat nach eigenem Ermessen solche im voraus bezahlten Gebühren mit anderen Beträgen verrechnet, die dem Anbieter im Rahmen dieser Bestellung geschuldet sind oder geschuldet werden; (ii) dass Red Hat alle angemessenen Kosten oder Ausgaben, die ihr im Zusammenhang mit besagter Nichterfüllung oder besagtem Verzug des Anbieters entstehen, mit allen Beträgen verrechnen darf, die dem Anbieter im Rahmen dieser Bestellung geschuldet sind oder geschuldet werden; und (iii) dass kein Ereignis Höherer Gewalt den Anbieter von der Umsetzung und Durchführung seiner/ihrer Geschäftsfortführungspläne entbindet. Der Anbieter unterhält bzw. unterhält während der Erfüllungszeit einen oder mehrere Geschäftsfortführungspläne, die: (x) die Risiken eines Ereignisses Höherer Gewalt für die laufenden Dienstleistungen oder die Bereitstellung von Produkten mindern; (y) die Auswirkungen eines Ereignisses Höherer Gewalt auf die laufenden Dienstleistungen oder die Bereitstellung von Produkten begrenzen und (z) die Planungsbereiche für Epidemien, Pandemien oder ähnliche Seuchenausbrüche sowie für Cyber-Sicherheitsvorfälle berücksichtigen sollen. Für Dienstleistungen und/oder Produkte, die Red Hat in den Vereinigten Staaten zur Verfügung gestellt werden, unterliegt diese Bestellung den Gesetzen des Staates New York und wird in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen ausgelegt, ohne dass Kollisionsnormen oder die UN-Konvention über den internationalen Warenverkauf angewendet werden; und die Parteien stimmen der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundesgerichte in New York County, New York zu, sofern die sachliche Zuständigkeit der Bundesgerichte oder eine andere Zuständigkeit der Gerichte des Staates New York County, New York gegeben ist; und jede Partei stimmt unwiderruflich der persönlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu und verzichtet auf alle Einreden gegen diesen Gerichtsstand. Für alle anderen Dienstleistungen und/oder Produkte, die Red Hat zur Verfügung gestellt werden, gelten für diese Bestellung die Gesetze, die Gerichtsbarkeit und der Gerichtsstand, der in Tabelle 1 unten angegeben ist (vorausgesetzt, dass Red Hat Ansprüche auf einstweilige Verfügung oder andere Rechtsmittel des einstweiligen Rechtsschutzes gemäss dieser Bestellung auch vor anderen Gerichten, Schiedsgerichten oder zuständigen Stellen geltend machen darf). Die Parteien gelten für alle Zwecke als unabhängige Vertragspartner. Jede Partei ist allein verantwortlich für die Bezahlung aller anwendbaren Steuern, Abzüge und andere Zahlungen und Sozialleistungen ihres Personals. Mitteilungen müssen in schriftlicher Form gemacht werden und gelten als zugestellt, wenn sie persönlich oder fünf (5) Tage nach Versand auf einem Weg zugestellt werden, der eine positive Bestätigung der Zustellung an die Adressen vorsieht, die jeweils in der entsprechenden Red Hat-Bestellung angegeben sind; dies gilt mit der Einschränkung, dass jede Mitteilung des Anbieters an Red Hat in Kopie an diese Adresse gesendet wird: Red Hat, Inc., Attention: General Counsel, 100 E. Davie St, Raleigh, North Carolina 27601; E-Mail: legal-notices@redhat.com. Mit dieser Bestellung werden, weder gesetzlich noch vertraglich, Rechte zur Verwendung von Handelsnamen, Dienstleistungsmarken oder Marken von Red Hat, verbundenen Unternehmen von Red Hat oder Dritten in den Kundenlisten des Anbieters, in seiner Werbung oder auf irgendeine andere Weise gewährt. Wann immer möglich, wird jede Bestimmung dieser Bestellung so ausgelegt, dass sie nach anwendbaren Recht wirksam und gültig ist; wenn jedoch festgestellt wird, dass eine Bestimmung dieser Bestellung gegen ein Gesetz verstößt, wird sie vom Rest der Bestellung abgetrennt und ignoriert, und es wird davon ausgegangen, dass dieser Bestellung eine neue Bestimmung hinzugefügt wird, die die Absichten der Parteien, die durch die abgetrennte Bestimmung belegt sind, so genau wie möglich zu verwirklichen. Die in diese Bestellung verwendeten Überschriften haben keine rechtliche Wirkung. Ohne schriftliche Genehmigung von Red Hat darf der Anbieter in Verbindung mit den Dienstleistungen und/oder Produkten keine Beauftragten oder Subunternehmer beschäftigen. Als Voraussetzung für die Zustimmung von Red Hat muss der Anbieter jeden vorgeschlagenen Subunternehmer dazu veranlassen, schriftlich sein Einverständnis zu erklären, alle Verpflichtungen des Anbieters aus dieser Bestellung zu erfüllen und daran gebunden zu sein. Der Anbieter haftet für die Erfüllung durch seine Subunternehmer im gleichen Maße und bleibt der alleinige Ansprechpartner von Red Hat, ganz so, als ob diese Leistungen vom Anbieter selbst erbracht worden wären. Bestimmungen dieser Bestellung, die aufgrund ihrer Bedingungen eine Erfüllung nach Kündigung oder Ablauf dieser Bestellung erfordern oder auf Ereignisse anwendbar sind, die nach Kündigung oder Ablauf dieser Bestellung eintreten können, gelten nach Kündigung oder Ablauf dieser Bestellung fort. Zur Klarstellung: Es wird davon ausgegangen, dass alle Entschädigungsverpflichtungen und Bestimmungen in Bezug auf Haftungsbeschränkungen, Rechte am geistigen Eigentum, Vertraulichkeit und Datensicherheit über die Kündigung oder das Auslaufen dieser Bestellung hinaus fortdauern.

Tabelle 1

Gerichtsbarkeit Geltendes Recht Gerichtsstand
Asien & Pazifik
Australien Bundesstaat New South Wales, Australien Staats- oder Bundesgerichte von New South Wales, Australien
China Volksrepublik China Schiedsgericht bei der China International Economic and Trade Arbitration Commission („CIETAC") in Peking und in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden CIETAC-Schiedsgerichtsordnung. Als Verfahrenssprache wird englisch vereinbart.
Hongkong Sonderverwaltungszone Hongkong Schiedsgerichtsbarkeit beim Hong Kong International Arbitration Centre in Hongkong und in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung. Als Verfahrenssprache wird englisch vereinbart.
Indien Republik Indien Schiedsgerichtsbarkeit in Mumbai und in Übereinstimmung mit dem Arbitration and Conciliation Act 1996 (Gesetze von Indien) . Als Verfahrenssprache wird englisch vereinbart.
Japan Japan Tribunal de distrito de primera instancia situado en Tokio. El idioma del arbitraje será el inglés.
Königreich Thailand Königreich Thailand Schiedsgerichtsbarkeit beim Singapore International Arbitration Centre („SIAC") in Singapur und in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Schiedsgerichtsordnung des SIAC. Als Verfahrenssprache wird englisch vereinbart.
Korea Korea Schiedsgerichtsbarkeit des SIAC in Singapur und in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Schiedsgerichtsordnung des SIAC. Als Verfahrenssprache wird englisch vereinbart.
Malaysia Malaysia Schiedsgerichtsbarkeit des SIAC in Singapur und in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Schiedsgerichtsordnung des SIAC. Als Verfahrenssprache wird englisch vereinbart.
Neuseeland Neuseeland Gerichte in Neuseeland. Als Verfahrenssprache wird englisch vereinbart.
Republik Indonesien Republik Indonesien Schiedsgerichtsbarkeit des SIAC in Singapur und in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Schiedsgerichtsordnung des SIAC. Als Verfahrenssprache wird englisch vereinbart.
Republik der Philippinen Republik der Philippinen Schiedsgerichtsbarkeit des SIAC in Singapur und in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Schiedsgerichtsordnung des SIAC. Als Verfahrenssprache wird englisch vereinbart.
Andere asiatisch-pazifische Gerichtsbarkeiten Republik Singapur Schiedsgerichtsbarkeit des SIAC in Singapur und in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Schiedsgerichtsordnung des SIAC. Als Verfahrenssprache wird englisch vereinbart.
Europa, Mittlerer Osten & Afrika
Europa, Mittlerer Osten und Afrika England und Wales Gerichte von England und Wales
Lateinamerika
Argentinien Argentinien Gerichte der autonomen Stadt Buenos Aires, Argentinien
Brasilien Brasilien Gerichte von Sao Paulo, Bundestaat Sao Paulo, Brasilien
Chile Chile Gerichte von Santiago, Chile
Kolumbien Kolumbien Gerichte von Bogota, Kolumbien
Mexiko Mexiko Gerichte von Mexiko City, Mexiko
Peru Peru Gerichte von Lima, Peru
andere Lateinamerikanische Gerichtsbarkeit Vereinigte Staaten und der Stadt New York State or federal courts in New York County, New York, USA